Tourismus

Tourismus

Der Bodensee ist eine Tourismusregionen, die vier Staaten umfasst. Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und kann auf eine über hundertjährige Geschichte zurückblicken.

In den Hotelleriebetrieben (ab 10 Betten) der internationalen Bodenseeregion wurden im Jahr 2020 knapp 13 Mio. Gästeübernachtungen gezählt, was einem Rückgang von fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Rückgang ist auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Davon entfielen:

  • 48 Prozent auf die deutschen Landkreise
  • 26 Prozent auf das österreichische Bundesland Vorarlberg
  • 25 Prozent auf die Schweizer Kantone
  • 1 Prozent auf das Fürstentum Liechtenstein

Die Hotelleriebetriebe der internationalen Bodenseeregion verzeichneten im Jahr 2020 eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer ihrer Gäste von 2,7 Tagen.

Die Gäste hielten sich:

  • mit 3,5 Tagen am längsten in den Betrieben im Vorarlberg auf,
  • 3,0 Tage in den Betrieben der deutschen Teilregion,
  • 2,1 Tage in den Betrieben des Fürstentums Liechtenstein,
  • 1,9 Tage in den Betrieben der Schweizer Teilregion.

Aktualisierungsrhythmus: jährlich, das nächste Mal Juni 2022 mit den Zahlen zum Jahr 2021

Eine Auswahl von detaillierterem Zahlenmaterial finden Sie unter "Karte" und "Berichte". Das gesamte verfügbare Zahlenmaterial kann Ihnen auf Anfrage zugestellt werden. Unsere Kontaktinformationen finden Sie hier.

Karte

Berichte
Methodisches

Gesamteinschätzung

Die hier publizierten Kennzahlen zur Bodenseeregion sind dadurch charakterisiert, dass ihre Datenbasis aus vier nationalen Statistiksystemen stammt. Deswegen ist es jeweils erforderlich, harmonisierte Definitionen zu den Kennzahlen und den Erhebungsgegenständen zu entwickeln, die möglichst auf das gesamte IBK-Gebiet einheitlich angewendet werden können.

Im Themengebiet Tourismus ist diese Herausforderung überwiegend gut gelungen. Mit wenigen Ausnahmen konnten einheitliche Definitionen der Kennzahlen realisiert werden, die sich auf einheitlich definierte Erhebungsgegenstände beziehen. Es ist davon auszugehen, dass die bisher nicht zu behebenden Abweichungen von den einheitlichen Definitionen einen relativ geringen Einfluss auf die Werte der publizierten Kennzahlen haben.

Detailinformationen zu den verwendeten Definitionen und möglichen Abweichungen finden Sie nachfolgend.

Definitionen der Kennzahlen

  • Ankünfte: Anzahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.
  • Betten: Anzahl der Schlafgelegenheiten, die während des Kalenderjahres im Jahresdurchschnitt in Beherbergungsbetrieben existierten. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten.
    Abweichungen von der Definition:
    • Baden-Württemberg: Stand Juni
    • Bayern: Stand Dezember
  • Bettenauslastung: Anzahl der Übernachtungen geteilt durch die Bettenkapazität. Die Bettenkapazität ergibt sich, indem die Anzahl der vorhandenen Betten mit der Anzahl Tage des Beobachtungszeitraums multipliziert wird (bei Jahreswerten: 365 bzw. 366 Tage).
  • Durchschnittliche Aufenthaltsdauer: Anzahl der Übernachtungen dividiert durch die Anzahl der Ankünfte. Die Kennzahl drückt die Aufenthaltsdauer aus der Perspektive der Betriebe aus und gibt an, wie lang sich die einzelnen Gäste im Durchschnitt in den Betrieben aufhalten. Aus der Optik des einzelnen Gastes und der Region können sich hiervon verschiedene Aufenthaltsdauern ergeben. Ein Beispiel hierfür sind Fahrradtouristen, die sich oft längere Zeit in der Region aufhalten, aber nur wenige Nächte oder sogar nur eine Nacht in den einzelnen Beherbergungsbetrieben verbringen. Diese gesamtregionale Aufenthaltsdauer ist aber auf Basis der verfügbaren Datengrundlagen nicht berechenbar.
  • Übernachtungen: Anzahl der während eines Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben gebuchten Übernachtungen. Die tatsächliche Anwesenheit wird nicht erfasst.
  • Übernachtungsdichte: Anzahl der Übernachtungen dividiert durch die Gesamtbevölkerung am Jahresende.

Definition des Beobachtungsgegenstands: Beherbergungsbetriebe

  • Campingplätze: Beherbergungsbetriebe in Form eines abgegrenzten Geländes mit mindestens 10 Stellplätzen, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen (Urlaubscamping) von mitgebrachten Wohnwagen, Reise- oder Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind (jedoch nicht Dauercamping).
    Abweichungen von der Definition:
    • Liechtenstein: bis 2011 inklusive Dauercamping (geschätzt)
    • Vorarlberg: inklusive Dauercamping
    • Baden-Württemberg: bis 2011 ab 9 Stellplätzen
    • Bayern: bis 2011 ab 9 Stellplätzen, ohne Angaben Stadt Kempten (aus Datenschutzgründen)

     

  • Hotellerie: Beherbergungsbetriebe der Kategorien Hotels, Pensionen, Gasthäuser, Motels mit Übernachtungsangebot von mindestens 10 Betten.
    Abweichungen von der Definition:
    • Liechtenstein: inklusive Privatzimmern, keine Untergrenze der Bettenzahl
    • Baden-Württemberg: bis 2011 ab 9 Betten
    • Bayern: bis 2011 ab 9 Betten, ohne Angaben Stadt Kempten (aus Datenschutzgründen)

     

  • Jugendherbergen: Beherbergungsbetriebe mit Übernachtungsangebot von mindestens 10 Schlafgelegenheiten, die in der Regel eine einfache Ausstattung aufweisen und vorzugsweise Jugendlichen oder Angehörigen der sie tragenden Organisation zur Verfügung stehen. Speisen und Getränke werden im Allgemeinen nur an Hausgäste abgegeben.
    Abweichungen von der Definition:
    • Baden-Württemberg: inklusive Hütten und Gästehäuser
    • Bayern: inklusive Hütten und Gästehäuser, ohne Angaben Stadt Kempten (aus Datenschutzgründen)